Urheberrecht

Das Urheberrecht stellt eine ganz zentrale Materie im Bereich des Online-Rechts dar.

In kaum einem anderen Medium wie dem Internet ist die Verletzung des Urheberrechts so einfach und wohl auch so häufig. Die Entdeckung wegen der Vielzahl von Internet-Angeboten hängt eher vom Zufall ab, wobei durch den öffentlichen Zugriff auf Seiten sowie mit Hilfe von Suchmaschinen Verletzer immer leichter lokalisiert werden können.

Die nachstehenden Beiträge skizzieren die sich bei Erstellung von Web-Seiten ergebenden Probleme.

 

Abmahnung bei Filesharing

Sicherung des Auskunftsanspruchs gegen Provider, Internet World Business 23-2008, Seite 10

Riskant: Thumbnails in Suchmaschinen, internet WORLD 10/05, S. 21

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von Homepage-Inhalten durch eine Rechtsanwaltkanzlei - OLG Frankfurt 11 U 6/02 und 11 U 11/03

Bearbeitung einer Homepage ohne Bearbeitungsrechte - LG Frankfurt 2-03 O 299/03 - Flash-Datei

Deep Links sind zulässig, Internetworld, 10/2003, S. 18

BGH: Deep-Links rechtmäßig 

Rechtliches zum Digital Download Day, Interview mit intern.de


Risiko Hyperlinks: Haftung stark erweitert, Internetworld 12/02, S. 49 

Noch immer Rechtsunsicherheit bei Frames, Internetworld 11/02, S. 16 


Pressespiegel dürfen elektronisch übermittelt werden
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu elektronischen Pressespiegeln 


Urheberrecht – Privatkopien und technische Schutzmaßnahmen, Internetworld 6/02, S. 46

Microsoft haftet für MSN-Inhalte, Beitrag in der internet world 2/02, S. 129

Unsichere Rechtslage für Clippingdienste, Beitrag in der iBusiness Executive Summary vom September 2001, Heft 17, S. 17

Internet-Recht für die Praxis - Teil 1: Urheberrecht
(Beitrag in der DIREKT MARKETING 05/2001)

WWW-Seiten und Urheberrecht

Internet neue Nutzungsart bei Fotografien
LG Berlin (Geschäftsnummer: 16.0.803/98  - verkündet am 14. Oktober 1999): Das Zugänglichmachen von Fotos in der Online-Ausgabe einer Zeitung stellt gegenüber dem Druck in einer Zeitung eine eigenständige Nutzungsart dar. Laut BGH muß es sich dazu um eine nach der Verkehrsauffassung als solche klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Verwertungsform handeln (GRUR 1990, 669, 671 - Bibelreproduktion, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuchlizenz). Die Online-Ausgabe ist weltweit ständig, aktuell und kostenlos über Telefonleitung zugänglich, wird auf einem Computerbildschirm wahrgenommen, ermöglicht eine Recherche von Artikeln, ist digital leicht speicherbar und zu vervielfältigen und unterscheidet sich so nach genannten Kriterien erheblich von einer gedruckten Zeitung.

S. auch:

Wieder Streit um Deep Links

"Deep Links" bei Clipping-Diensten

 

  © RA Dr. Hajo Rauschhofer 2000 - last update: 10/2004