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Dr. Rauschhofer kurz CV
Dr. Hajo Rauschhofer wurde mit 26 Jahren im Jahre 1996 Rechtsanwalt
und hat seit dem im IT-Recht und Internet-Recht seinen
Tätigkeitsschwerpunkt. Als empfohlener Anwalt für IT- und
Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer
eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre
2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web -
Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts“.
Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer
Rechtsanwälte mit spezialisierten Juristen
bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der
Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz
(Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich
erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von
Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei
überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben erfolgen
regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews in
Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet, die durch bundesweite
Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt
werden.
Zu den Mandaten der Kanzlei zählen Unternehmen insbesondere aus den
Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung
sowie Softwarehersteller.
Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hatte Dr. Rauschhofer immer
wieder Gelegenheit, an der
Rechtsfortbildung mitzuwirken. In einer Vielzahl von Verfahren
konnten neue Fragestellung einer gerichtlichen Klärung zugeführt
werden; genannt seien hier exemplarisch:
Webspace: NJW-CoR
2000, 47, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von
Homepage-Inhalten: MMR 2004, 476 ff., CR 2004, 617f.;
fetenplaner.de: MMR 2005, 62f. - Homepage mit Domain als
Unternehmenskennzeichen schutzfähig; Schutzfähigkeit eines
eingeführten Veranstaltungsnamens - hessentag2006.de:- MMR 2005,
782; Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis, maxem.de:
BVerfG - 1 BvR 2047/03; Verkaufsaufangebot
generischer Domains nicht unlauter, kettenzüge.de: MMR 2006, S. 113;
Quellcodebesichtigung im Wege der
einstweiligen Verfügung: GRUR-RR, 2006,295; NJW-RR 2006, 1344
oder zuletzt Haftung für Links auf Twitter:
MMR 6/2010, Fokus, S. XVI.
Fachinterviews
In "Bloggergate zieht Kreise" Internetworld Business 3/2011, S. 16
WISO zum Thema:
Ansprüche bei Social Networks
»Compliance ist ein Managementthema«,
IT-Business 2008
Dr. Rauschhofer live am 6. April, 10:30
bis 11:00 im Studio von HR-INFO
zum Thema Abmahnungen im Internet;
Podcast
HR-Info: Erst abgemahnt, dann
abgesahnt - Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB)
mit freundlicher Genehmigung von
Im
heute journal am
24.01.2007 wurden die Problematiken um das Thema Abmahnungen dargestellt
und Dr. Rauschhofer dazu befragt.
01. April 2006
ARD-Ratgeber-Recht
Privatkopien - Was ist online und offline erlaubt?
25. November 2004,
SAT1 17:30live zum
Thema:
Umtausch an Weihnachten on- und
offline
23. Dezember 2003
Live-Interview SAT.1 in "17:30 live"
Interview
zur geplanten Urheberechtsnovelle
Internetworld 07/03, S. 27
08. April 2003
Interview mit intern.de zum Digital Download Day
Live-Interview SAT.1 in "17:30 live"
07. April 2003 - Thema: Musikvertrieb im Internet
Interview im Wiesbadener Tagblatt zur IHK-Veranstaltung am 11.12.02
dpa-Interview zum Thema Anbieterkennzeichnung, 21.08.02
Interview zum Thema Urheberrecht und Internet im Beitrag:
Nagel, Absurde Regeln, internet world 2/02, S. 36f.
Kurzstellungnahme zu den neuen Top-Level-Domains in Manhart,
dilema.com, CIO 10/2001, S 90ff.
Erläuterung zur Providerverantwortlichkeit in Sündenpfuhl Internet:
Wer trägt Verantwortung? COMPUTERWOCHE Nr. 35 vom 31.08.2001
Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in der Zeitschrift JUVE-Rechtsmarkt
August/2001
Strato-Kunden fühlen sich betrogen, Kurzinterview mit silicon.de zur Rechtslage
Microsoft verzichtet auf 'Smart Tags' in XP
Interview mit silicon.de zur rechtlichen Problematik
Kritik an Domain-Urteil
Stellungnahme in Internet-Intern, 14.12.2000
Interview im Deutschlandfunk zum Fall "Webspace",
ausgestrahlt am 12.8.2000
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ZDF WISO, 12.10.2009, 19:25h

ZDF heute-journal, 24.01.2007, 21:45h

Live-Interview SAT.1 in "17:30 live", 25.11.04
Live-Interview SAT.1 in "17:30 live", 7.4.03
Hessischen Wettbewerb branchenbezogene
E-Business-Lösungen

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Tätigkeitsschwerpunkte
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Bundesweit
beratend und forensisch tätig im
Dr. Rauschhofer, Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, gehört bundesweit zu den häufig empfohlenen Anwälten für IT- und Medienrecht inkl. gewerblichen Rechtsschutz
(Juve Handbuch Wirtschaftkanzleien 2001/2002) und ist als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent
(www.rechtsanwalt.de), die wiederholt empfohlen wurde.
Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen
Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Behörden.
Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung
von Softwareverträgen bis hin
zu IT-Outsourcing-Verträgen,
wobei wir überwiegend die Auftraggeberseite vertreten.
Im Softwarevertragsrecht reicht das
Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere
Projekte wie SAP-Einführungen, BPO-Vorhaben bis hin zu einem IT-Outsourcingvertrag im
höheren zweistelligen Millionenbereich, den wir für die
Auftraggeberseite in 2005/2006 beraten und verhandelt haben. Im Online-/Marken-Bereich vertrat
Rauschhofer in weit über 300 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf
Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das
Interesse der Vertretung von Betroffenen bei Rechtsverletzungen oder
Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde - soweit ersichtlich - das
erste mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung
durchgeführt.
Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet.
Zusätzlich
zur anwaltlichen Tätigkeit erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von
Beiträgen sowie Interviews u.a. in Fachzeitschriften, Radio/ TV und im Internet,
die durch Teilnahme als Referent an Fachveranstaltungen, hauptsächlich zu
den Themen EDV- und Internetrecht, ergänzt werden. Dr. Rauschhofer
war bereits für namhafte IT-Anbieter wie IBM, VeriSign, T-Systems, EDS,
TechData/HP,Morse, Bechtle, Network Appliance, Symantec, COS, u.v.a. oder Veranstalter (Management
Circle, IIR Technology, BIEG-Hessen, etc.) als Referent tätig.
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siehe auch:
Der Deutsche
Wirtschaftanwalt 2008/2009
Rauschhofer Rechtsanwälte für EDV-Recht, Internet-Recht und
Markenrecht, S.520f.
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JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2001/2002, S. 141:
"Häufig
empfohlene Anwälte: Dr. Hajo Rauschhofer (bundesweit IT- und
Medienrecht inkl. gewerblicher Rechtsschutz (...)"
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Mitglied
der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Fachausschuss Outsourcing und Softwareschutz
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Mitglied
der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht e.V. (GRUR).
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Mitglied
im Wirtschaftsclub Rhein-Main e.V.
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