Porträt in JUVE-Rechtsmarkt


 

Dr. jur. Hajo Rauschhofer

 

Rechtsanwalt IT-Recht EDV-Recht Experte

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

 

 
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)
b
erufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
Fachanwaltsanwaltsordnung, FAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA 2003
USt.-Ident.-Nr.: DE 205745446

Kanzlei-Homepage: www.rechtsanwalt.de

 
Veröffentlichungen/
Presse

siehe Beiträge

Dr. Rauschhofer kurz CV

Dr. Hajo Rauschhofer wurde mit 26 Jahren im Jahre 1996 Rechtsanwalt und hat seit dem im IT-Recht und Internet-Recht seinen Tätigkeitsschwerpunkt. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web - Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts“.

Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte mit spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews in Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden.

Zu den Mandaten der Kanzlei zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Softwarehersteller.

Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hatte Dr. Rauschhofer immer wieder Gelegenheit, an der Rechtsfortbildung mitzuwirken. In einer Vielzahl von Verfahren konnten neue Fragestellung einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden; genannt seien hier exemplarisch:

Webspace: NJW-CoR 2000, 47, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von Homepage-Inhalten: MMR 2004, 476 ff., CR 2004, 617f.; fetenplaner.de: MMR 2005, 62f.  - Homepage mit Domain als Unternehmenskennzeichen schutzfähig; Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens - hessentag2006.de:- MMR 2005, 782; Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis, maxem.de: BVerfG - 1 BvR 2047/03; Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, kettenzüge.de: MMR 2006, S. 113; Quellcodebesichtigung im Wege der einstweiligen Verfügung: GRUR-RR, 2006,295; NJW-RR 2006, 1344 oder zuletzt Haftung für Links auf Twitter: MMR 6/2010, Fokus, S. XVI.

 

Fachinterviews

 

In "Bloggergate zieht Kreise"
Internetworld Business 3/2011, S. 16

WISO zum Thema:
Ansprüche bei Social Networks

»Compliance ist ein Managementthema«, IT-Business 2008

 

Dr. Rauschhofer live am 6. April, 10:30 bis 11:00 im Studio von HR-INFO zum Thema Abmahnungen im Internet;
Podcast HR-Info: Erst abgemahnt, dann abgesahnt - Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB) 
mit freundlicher Genehmigung von

Im heute journal am 24.01.2007 wurden die Problematiken um das Thema Abmahnungen dargestellt und Dr. Rauschhofer dazu befragt.


01. April 2006 
ARD-Ratgeber-Recht
Privatkopien - Was ist online und offline erlaubt?

25. November 2004, 
SAT1 17:30live zum Thema:
Umtausch an Weihnachten on- und offline

23. Dezember 2003
Live-Interview SAT.1 in "17:30 live"

Interview zur geplanten Urheberechtsnovelle 
Internetworld 07/03, S. 27

08. April 2003
Interview mit intern.de zum Digital Download Day

Live-Interview SAT.1 in "17:30 live"
07. April 2003 - Thema: Musikvertrieb im Internet

Interview im Wiesbadener Tagblatt zur IHK-Veranstaltung am 11.12.02

dpa-Interview zum Thema Anbieterkennzeichnung, 21.08.02
Interview zum Thema Urheberrecht und Internet im Beitrag: 

Nagel, Absurde Regeln, internet world 2/02, S. 36f.

Kurzstellungnahme zu den neuen Top-Level-Domains in Manhart, 
dilema.com, CIO 10/2001, S 90ff.

Erläuterung zur Providerverantwortlichkeit in Sündenpfuhl Internet: 
Wer trägt Verantwortung? COMPUTERWOCHE Nr. 35 vom 31.08.2001

Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in der Zeitschrift JUVE-Rechtsmarkt 
August/2001 

Strato-Kunden fühlen sich betrogen, Kurzinterview mit silicon.de zur Rechtslage 

Microsoft verzichtet auf 'Smart Tags' in XP
Interview mit silicon.de zur rechtlichen Problematik

Kritik an Domain-Urteil
Stellungnahme in Internet-Intern, 14.12.2000

Interview im Deutschlandfunk zum Fall "Webspace", 
ausgestrahlt am 12.8.2000

 

ZDF WISO, 12.10.2009, 19:25h


Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer im heute journal

ZDF heute-journal, 24.01.2007, 21:45h



Live-Interview SAT.1 in "17:30 live", 25.11.04

 

Live-Interview SAT.1 in "17:30 live", 7.4.03

Hessischen Wettbewerb branchenbezogene E-Business-Lösungen


Lebenslauf

Geboren Mai 1969 in Wiesbaden  

1988 Abitur am Gutenberg-Gymnasium, Wiesbaden

 

 

Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
1995 Wahlstation in London bei DAVIES ARNOLD COOPER

1996 mit 26 Jahren Zulassung zur Rechtsanwaltanwaltschaft 


von 1998 bis Februar 2002 in der Sozietät Andreä, Pfeiffer, Rosa, Dr. Westenberger und Prof. Dr. Scholz  

SS 1998 Lehrbeauftragter der FH Wiesbaden

Herausgeber von Rauschhofer Online

2000 Promotion im Internet-/Medienrecht 
Thema der Dissertation:
Mediendienste im World Wide Web - Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts

2002 Gründung der Anwaltskanzlei Rauschhofer - seit 2003 Rauschhofer Rechtsanwälte

2008 Erwerb des Fachanwaltstitels - Fachanwalt für Informationstechnologierecht

 

 

Sprachen

Deutsch, Englisch

 

 

Tätigkeitsschwerpunkte

Bundesweit beratend und forensisch tätig im

  • EDV-Recht / IT-Recht

  • Online-Recht / Internet-Recht

  • Markenrecht

  • Urheberrecht

  • Wettbewerbsrecht

Dr. Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht,  gehört bundesweit zu den häufig empfohlenen Anwälten für IT- und Medienrecht inkl. gewerblichen Rechtsschutz (Juve Handbuch Wirtschaftkanzleien 2001/2002) und ist als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de), die wiederholt empfohlen wurde.

Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Behörden.
Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei wir überwiegend die Auftraggeberseite vertreten.

Im Softwarevertragsrecht reicht das Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere Projekte wie SAP-Einführungen, BPO-Vorhaben bis hin zu einem IT-Outsourcingvertrag im höheren zweistelligen Millionenbereich, den wir für die Auftraggeberseite in 2005/2006 beraten und verhandelt haben.

Im Online-/Marken-Bereich vertrat Rauschhofer in weit über 300 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das Interesse der Vertretung von Betroffenen bei Rechtsverletzungen oder Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde - soweit ersichtlich - das erste mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung durchgeführt.

Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet.

Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews u.a. in Fachzeitschriften, Radio/ TV und im Internet, die durch Teilnahme als Referent an Fachveranstaltungen, hauptsächlich zu den Themen EDV- und Internetrecht, ergänzt werden. Dr. Rauschhofer war bereits für namhafte IT-Anbieter wie IBM, VeriSign, T-Systems, EDS, TechData/HP,Morse, Bechtle, Network Appliance, Symantec, COS, u.v.a. oder Veranstalter (Management Circle, IIR Technology, BIEG-Hessen, etc.) als Referent tätig.


  • siehe auch:

    Der Deutsche Wirtschaftanwalt 2008/2009
    Rauschhofer Rechtsanwälte für EDV-Recht, Internet-Recht und Markenrecht, S.520f.

     

  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2001/2002, S. 141:

    "Häufig empfohlene Anwälte: Dr. Hajo Rauschhofer (bundesweit IT- und Medienrecht inkl. gewerblicher Rechtsschutz (...)"

  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
    Fachausschuss Outsourcing und Softwareschutz

  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR).

  • Mitglied im Wirtschaftsclub Rhein-Main e.V.

 

 
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