"Für die ersten 90 Prozent des
Software-Codes braucht man 90 Prozent der Entwicklungszeit. Für die restlichen
10 Prozent des Codes benötigt man die anderen 90 Prozent."
Tom Cargill, Software-Entwickler bei den
AT&T Bell Laboratories
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News
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Wo bleiben die Cloud-Daten?
Internetworld
Business 4/12, S. 27 zum Thema vertragliches
Beendigungsmanagement bei SaaS;
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UDRP-Verfahren / WIPO
Typosquatting bei einer berühmten Marke zur
Erzielung von Umsätzen im Wege des pay-per-click
or click-through indiziert bad faith
Case No. D2011-1783
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Meine Sicht der Dinge
zu ACTA - „Acta liegt erst einmal ad acta“ –
Wiesbadener Kurier (Printausgabe);
22.02.2012
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Folien und Video des Vortrags
Rechtsfragen zum Cloud Computing und
deren Lösung
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Interview in
SAT1 zum Thema
Rache im Internet
am 05.06.2011
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Neue
Themenseiten Social Media
Law
unter
www.social-media-law.de
gestartet.
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Sternchenhinweis in Google-AdWords-Anzeige
auf abweichende Mobilfunkpreise
wettbewerbswidrig (§66a TKG)
LG Frankfurt
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Zur Anfechtung einer
Live-Internetauktion
Der
Sulzburger Bildversteigerungsfall
Leitsätze und Urteil
nun im Volltext:
LG Koblenz
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UDRP-Verfahren / WIPO
Bei einer extrem
bekannten Marke ist „bad
faith“ auch
dann gegeben, wenn diese mit einem
generischen Begriff kombiniert wird, um
Nutzer auf eine Seite mit
Wettbewerbsprodukten zu lenken. WIPO Arbitration and
Mediation
Center
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Case No. D2011-0818
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UDRP-Verfahren / WIPO
Handelt ein
Domain-Inhaber nachweislich unter
verschiedenen Aliasnamen können Ansprüche
wegen verschiedener Domains gegen diese in
nur einem UDRP-Verfahren geltend gemacht
werden.
WIPO Arbitration
and Mediation Center -
Case No. D2010-2147
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UDRP-Verfahren / WIPO
Handelt ein
Domain-Inhaber nachweislich unter
verschiedenen Aliasnamen können Ansprüche
wegen verschiedener Domains gegen diese in
nur einem UDRP-Verfahren geltend gemacht
werden.
WIPO Arbitration
and Mediation Center -
Case No. D2010-2147
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Landgericht Frankfurt:
Admin-C haftet für Registrierung der Domain
eines bekannten und berühmten Unternehmens
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Pressemitteilung
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Kein Anspruch auf
Domain rheingau.de
Zweckverband Rheingau unterliegt vor Landgericht Frankfurt a.M. -
Pressemitteilung
vom 29.09.2010
-Update:
Urteilsbegründung zu rheingau.de liegt vor
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UDRP-Verfahren
/ WIPO
Die
Verschleierung der eigenen
Identität ist
Indiz für bad faith use im
Zusammenhang mit bekannten
Unternehmenskennzeichen WIPO Arbitration and
Mediation Center -
Case No. D2010-0647
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Links auf
Twitter zu rechtswidrigen Inhalten
unzulässig -
Landgericht Frankfurt
Die (wohl) erste Entscheidung zu Twitter in
Deutschland
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Vollmachtsvorlage für markenrechtliche Abmahnung nicht erforderlich -
Landgericht Frankfurt
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Aktuelle UDRP-Verfahren
/ WIPO
Aktuelle Beiträge
Praxisskript
Internet- und IT-Recht
Ausgewählte Beiträge
aus der
internetWorld
BUSINESS
Gesammelte
Werke:
134 Beiträge zum
Internet-Recht und IT-Recht in der
InternetWORLD (2005 bis
2011) nach
Themengebieten gegliedert
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Einbindung des "Gefällt-mir"-Buttons
auf Webseiten

Ein Fall für den
Datenschutz? -
InternetWORLD Business
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Projektmanagement: Projekte auf der Kippe;
Beitrag in der neuen
InternetWORLD BUSINESS 1/2011
zum Thema
Projektschieflagen und deren Vermeidung
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Domain-Streit grenzenlos
Wie Sie markenrechtliche Ansprüche auf
internationale Domains durchsetzen können
Internet World Business
23-2010, S. 36
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Haftung für Links auf Twitter zu
rechtswidrigen Inhalten
MMR-Aktuell 2010, 302790 -
PDF
MMR 6/2010, Fokus, S.
XVI
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AGB unter der Lupe
Internet World Business
23-2009 , Seite 38
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-
Twitter und die Paragrafen
dreiteilige
Serie der Internet World Business zu
Social Media - Teil 1: IWB 24/09, S.
30f. (PDF)
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13 Thesen zu
Twitter & Co.
Leitlinien und Antworten
anlässlich
eines Interviews bei ZDF-WISO
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Beweismittelbeschaffung bei
Softwareverletzung
JurPC Web-Dok. 44/2010
-
AGB unter der Lupe
Internet World Business
23-2009 , Seite 38
-
Sind Ihre AGB noch aktuell?
Die geänderte Rechtsprechung im
Überblick
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Investitionsschutz
- So sichern Sie Softwareprojekte richtig ab
Internet World Business
15-2007, Seite 30
- Quellcodebesichtigung
im Eilverfahren -
Softwarebesichtigung nach § 809 BGB,
GRUR RR 8-9/2006, S. 249ff.
-
Quellcode-Besichtigung
im einstweiligen Verfügungsverfahren,
LG Frankfurt,
Az. 2-3 O 258/05
Ein Besichtigungsanspruch kann auch im Wege der einstweiligen Verfügung
zur Quellcodeherausgabe geltend gemacht werden.
- Fit für die digitale Prüfung
Zum Thema GoBS, GDPdU und ILM
Internet World Business 10-2006 , Seite 32
- Eigener Server, eigenes Risiko
Internet
World Business 07-2006 , Seite 14
-
Ablage-System
Zum Thema ILM, GDPdU, Basel II und KonTraG
Internetworld
07/05, S. 28f. 
- Videobeitrag: IT-Outsourcing
(7:19 min - 5,21 MB)
- Videobeitrag: IT-Security
(6:00 min - 4,29 MB)
-
Nach draußen, IT-Outsourcing - Auslagerung vertraglich Regeln,
Internetworld
11/04, S. 42f.
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Reparatur: Backup Sache des Besitzers
internet WORLD
7/04, S. 21
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Videobeiträge
zum IT-Recht als Flashseiten
I. Einführung
Das Recht der Informationstechnologie –
kurz: IT-Recht - hat im letzten Jahrzehnt massiv an Wichtigkeit gewonnen, da die
Informationsgesellschaft von der Funktionsfähigkeit ihrer Systeme essenziell
abhängt. Steht beispielsweise ein großes System für die Abwicklung von
Flugbuchungen nur für wenige Stunden, führt dies nicht nur zu
Unannehmlichkeiten, sondern regelmäßig zu sechs- bis siebenstelligen Schäden.
Von vergleichbarer Bedeutung für einen
Internetanbieter ist der Ausfall seines Online-Shops, da ihm zum einen konkrete
Geschäfte entgehen, zum anderen Kunden, die ihren Bedarf anderweitig decken, häufig
nicht mehr wiederkehren.
Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von
Einzeldisziplinen. Neben dem klassischen
Vertragsrecht, insbesondere Softwareerstellungsverträge oder Hardware- und
Softwarekauf, finden sich häufig AGB-rechtliche Themen bis hin zu neueren
Vertragstypen wie Outsourcing-Verträge und Service-Level-Agreements.
Zudem sind europarechtliche Kartellthemen wie z.
B. Vertriebsbeschränkungen oder, soweit der Online-Bereich betroffen ist,
urheberrechtliche, markenrechtliche- oder wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Auf Grund der Praxiserfahrung der Kanzlei werden
auf den nachfolgenden Seiten sämtliche Themen behandelt und sukzessive ergänzt,
um einen ersten Überblick der sich stellenden Anforderungen zu vermitteln.
I.
Einführungen als Videobeitrag
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