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unterliegt dem Urheberrecht!

Werbetexte urheberrechtlich geschützt
Internet World Business, 17/06, S. 8
Das LG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob
die Texte einer Internetagentur, mit denen sie ihre Dienstleistungen bewarb,
schutzfähig sind. Die Richter verurteilten einen Mitbewerber, der diese
Werbetexte nahezu unverändert übernommen hatte, wegen Urheberrechtsverletzung
auf Schadensersatz (Az.: 16 O 543/05).
Das Gericht stellte klar, dass für Texte nach den Grundsätzen
der so genannten "kleinen Münze" bereits ein geringes Maß an Individualität für
eine Schutzfähigkeit ausreicht. Demgemäß ist jede individuelle schöpferische
Tätigkeit geschützt, die das Werk aus der Masse des Alltäglichen abhebt und von
einer lediglich handwerklichen und routinemäßigen Leistung unterscheidet.
Im konkreten Fall wurde die Verurteilung insbesondere damit
begründet, dass die "knappe, fast stichwortartige aber gleichwohl vollständige
Übersicht über das angebotene Leistungsspektrum, die gerade in ihrer Kürze und
Klarheit individuelle Schöpfungshöhe erkennen" lasse. Auch führe die bei
einzelnen Sätzen umgestellte Wortwahl nicht aus dem Verletzungsbereich hinaus.
Praxistipp:
Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch kurze Texte, die
wegen ihrer prägnanten Ausprägung geschützt sein können und damit nicht kopiert
werden dürfen.
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