Urheberrecht
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Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht! Bearbeitung einer Homepage ohne BearbeitungsrechteLG Frankfurt 2-03 O 299/03 - Flash-DateiLeitsätze:
Beschluss als PDF zum Download
Anmerkung zum Verfahren: Die von der Auftragnehmerin in Flash erstellte Seite wurde entweder dekompiliert, wofür die pixelgenau übernommene Raumaufteilung sprach, oder identisch nachgebaut, ohne dass Bearbeitungsrechte eingeräumt worden sind. Zudem hatte die Auftragnehmerin in der Vergangenheit Änderungen nur entgeltlich vorgenommen. Nach Abgabe der Abschlusserklärung musste die Verletzerin auf Schadensersatz verklagt werden. Es wurde zur Abgeltung der Verletzungshandlung - ohne die Einräumung von Bearbeitungsrechten - ein Vergleich mit einer Zahlung von € 5.500,- geschlossen.
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© RA Dr. Hajo Rauschhofer - online seit 10.05.2004