Internetrecht / Wettbewerbsrecht


 

Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht!

Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte

 

Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

 

Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).

 

Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

 

NEU

Hajo Rauschhofer
Haftung für Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten


MMR-Aktuell 2010, 302790 - PDF

Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion MultiMedia und Recht, Verlag C.H. Beck, München

 

Ansprechpartner:

RA Dr. Hajo Rauschhofer
Fachanwalt für IT-Recht

Rauschhofer Rechtsanwälte
Kanzlei für IT-Recht
Richard-Wagner-Str. 1 
65193 Wiesbaden 
T: 0700 IT KANZLEI 
T: 0611 - 53 25 395 
F: 0611 - 53 25 396 
Internet: www.rechtsanwalt.de

 

Zum Thema Twitter & Social Networks

Ausgewählte Meldungen 

 

zurück zur Hauptseite

Rauschhofer Rechtsanwälte bei Twitter
Aktuelles aus IT-Recht und Kanzlei

 

Links zum Thema:

© RA Dr. Hajo Rauschhofer - online seit 20.04.2010 - update 08.07.2010